Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis mit Yiquan Luzern zustande
Ausnahme: Bei einer Anmeldung zum Probetraining entsteht kein Vertragsverhältnis.
Vertragsgegenstand
Yiquan Luzern bietet dienstags Kurse für Yiquan und Taijiquan an. Der Unterricht findet in der Regel während ca. 38 Wochen pro Jahr statt. Die tatsächliche Anzahl der Unterrichtswochen kann von Jahr zu Jahr variieren. In der Regel findet während der Luzerner Schulferien kein Unterricht statt.
Beitragspflicht
Die Bezahlung der Trainingsgebühr berechtigt zur Teilnahme an den entsprechenden Trainings. Die aktuellen Semesterpreise und die Semesterdaten sind auf der Webseite unter Stundenplan ersichtlich.
Die Trainingsgebühr ist halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten – jeweils bis zum 15.06. und 15.12. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache möglich.
Das Nichtbesuchen einzelner Lektionen berechtigt nicht zu einer Gebührenermässigung. Rückerstattungen sind nur in Ausnahmefällen möglich – auf schriftliches Gesuch hin und mit ärztlichem Zeugnis (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, beruflich oder studienbedingt bedingtem Auslandaufenthalt, Militärdienst). Der Ausfall muss dabei mindestens vier Wochen dauern. Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich in Form einer Ermässigung auf die nächste Semestergebühr und nur, wenn die Mitgliedschaft weitergeführt wird.
Versicherung
Alle Kursteilnehmenden sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) zu sorgen. Yiquan Luzern lehnt jede Haftung über diesen Versicherungsschutz hinaus ausdrücklich ab.
Vertragsdauer - Auflösung
Ein Austritt ist jeweils per Ende eines Semesters möglich und muss schriftlich (per E-Mail, WhatsApp o. Ä.) mitgeteilt werden.
Anwendbares Recht - Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Luzern.