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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und Samuel Tanner, handelnd unter der Bezeichnung Yiquan & Taijiquan Luzern (nachfolgend "die Schule"), Ober-Kuonimattweg 74, 6010 Kriens.

 

Mit der definitiven Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis mit der Schule zustande. Bei einer Anmeldung zum Probetraining entsteht kein Vertragsverhältnis.

 

Vertragsgegenstand
Yiquan & Taijiquan Luzern bietet dienstags Kurse für Yiquan und Taijiquan an. Der Unterricht findet in der Regel während ca. 38 Unterrichtswochen pro Jahr statt. Die tatsächliche Anzahl der Unterrichtswochen kann von Jahr zu Jahr variieren. In der Regel findet während der Luzerner Schulferien kein Unterricht statt.

 

Beitragspflicht
Die Bezahlung der Trainingsgebühr berechtigt zur Teilnahme an den entsprechenden Trainings. Die aktuellen Semesterpreise und Semesterdaten sind auf der Webseite unter "Stundenplan & Preise" ersichtlich.

 

Die Trainingsgebühr ist halbjährlich im Voraus zu entrichten, jeweils vor Beginn des Semesters. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache möglich.

Bei einem Einstieg während des laufenden Semesters wird die Gebühr anteilsmässig berechnet – ab dem Eintrittsdatum für die verbleibenden Lektionen des Semesters.

Das Nichtbesuchen einzelner Lektionen berechtigt nicht zu einer Gebührenermässigung. Rückerstattungen sind nur in Ausnahmefällen möglich – auf schriftliches Gesuch hin und mit ärztlichem Zeugnis (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, beruflich oder studienbedingt bedingtem Auslandaufenthalt, Militärdienst). Der Ausfall muss dabei mindestens vier Wochen dauern. Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich in Form einer Ermässigung auf die nächste Semestergebühr und nur, wenn die Kursteilnahme weitergeführt wird.

 

Versicherung
Alle Kursteilnehmenden sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) zu sorgen. Yiquan & Taijiquan Luzern lehnt jede Haftung über diesen Versicherungsschutz hinaus ausdrücklich ab.

 

Vertragsdauer und Auflösung
Ein Austritt ist jeweils per Ende eines Semesters möglich und muss schriftlich (per E-Mail, WhatsApp o. Ä.) mitgeteilt werden.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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